Hotel Arnaria – Reiseversicherung und Stornoschutz
Damit keine Stornokosten für Sie entstehen empfehlen wir unseren Gästen eine Stornoschutzversicherung abzuschließen.
Die HGV-Stornoschutz-Versicherung beinhaltet:
• Stornoschutz: Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis
• Reiseabbruch: Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements bis zum gebuchten Reisepreis
• Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes
- Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne): Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs
- Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 365,-
Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus
Folgend finden Sie wichtige Informationen zur Stornodeckung auf Grund der Ausnahmesituation COVID19.
Informationen zu COVID-19 und Versicherungsabdeckung
Prämienberechnung
Unter folgendem Link können Sie sofort eine unverbindliche Prämienberechnung tätigen sowie die Versicherung direkt buchen. Zudem finden Sie auch noch weitere Versicherungsdetails.
zum HGV-Stornoschutz
Versicherer
Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien.
Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien FN 55418y, DVR-Nr. 0490083
Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsaufsicht, Praterstraße 23, A-1020 Wien